Psychotherapeutin
in Ausbildung unter Supervision
Systemische Familientherapie
0664 - 517 88 86
office@psychotherapie-irene-schwarz.at
A-2700 Wr. Neustadt, Ferdinand Porsche Ring 14 / 1. Stock
STEP BY STEP
... DER ERSTE SCHRITT ...
Für einen Termin melden Sie sich telefonisch bei mir oder schreiben mir eine e-Mail. Im Erstgespräch informiere ich Sie über meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen.
Weiters widmen wir uns Ihrem Anliegen und besprechen mögliche erste Schritte sowie weitere Ziele.
Im Erstgespräch können Sie für sich feststellen, ob ich eine passende psychotherapeutische Wegbegleiterin für Sie bin.
... VERSCHWIEGENHEIT ...
Ihre Anliegen werden in einem geschützten Rahmen besprochen! Alles was Sie in einer Therapiestunde sagen oder tun
bleibt unter uns.
Als Psychotherapeutin bin ich auch gegenüber Behörden, Angehörigen, Ärztinnen und Gerichten an die gesetzliche Verschwiegenheit gebunden. Eine Durchbrechung dieser Verschwiegenheit ist nur im Falle einer Eigen- oder Fremdgefährdung erlaubt, d.h. wenn ich befürchte, dass Sie sich selbst oder anderen Schaden zufügen könnten. Dann ist es meine Pflicht alles Erdenklichen zu unternehmen, um dies zu verhindern.
Die Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung einer Therapie.
... DAUER / FREQUENZ / TERMINABSAGE ...
Die Dauer Ihrer Psychotherapie ist abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Ziele. Dies kann eine vorübergehende Krisenbegleitung,
eine Kurzzeittherapie oder auch
eine länger andauernde Psychotherapie sein.
Üblicherweise findet eine Psychotherapiesitzung wöchentlich statt. Der Abstand kann, abhängig von Anliegen oder Leidensdruck, kürzer oder länger sein. In jedem Fall ist eine gewisse Regelmäßigkeit für den therapeutischen Prozess erforderlich und empfehlenswert.
Sollten Sie verhindert sein, können Sie einen Termin bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen.
Ich bitte um Verständnis, dass später abgesagte Einheiten in Rechnung gestellt werden.
Bei Zuspätkommen ist leider keine Verlängerung der
Sitzungszeit möglich.
IN AUSBILDUNG UNTER SUPERVISION - WAS BEDEUTET DAS?
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision befinde ich mich in jener Phase der Psychotherapie-Ausbildung, in welcher ich bereits befähigt bin, selbständig mit KlientInnen zu arbeiten. Dabei werde ich von erfahrenen PsychotherapeutInnen in der Supervision beraten und unterstützt.
Nach Abschluss der Ausbildung werde ich in die PsychotherapeutInnen Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingetragen.
Da ich mich noch in Ausbildung befinde, kann ich Psychotherapie zu einem günstigeren Honorar anbieten, es kann jedoch leider noch keine Verrechnung mit der Krankenkasse erfolgen.